Kegelbahn

Der Kulturkreis verpachtet und betreibt die Kegelbahn im Auftrag der Gemeinde Cremlingen.

Diese Kegelbahn ist die Einzige in der Gemeinde. Sie kann von jedem Bürger der Gemeinde genutzt werden. Die Kegelbahn mit zwei Bahnen kostet pro Nutzung 20 € (ca. 1 Stunde).

Es verschiedene Möglichkeiten der Nutzung:

1: Als Einzeltermin (nur durch Bürger der Gemeinde Cremlingen)

zu verschiedenen Gelegenheiten, Geburtstage, Kindergeburtstag, Vereinsveranstaltung, über die Feuerwehr, Gesangverein, Sportverein, Betriebsfesten oder einfach mal eine Kegelparty u.s.w.

Ca. drei Wochen vor dem geplanten Termin Kontakt aufnehmen, damit auch wirklich alles klappt. Die Mietvertragsunterzeichnung, Bezahlung und Schlüsselübergabe findet in der Regel in der Woche vor dem vereinbarten Termin statt. Wir bitten darum, alle Anfragen und Vereinbarungen nur unter der Mailadresse kegelbahn@abbenrode.de zu tätigen. 

2: Als Dauertermin,

immer wiederkehrend einmal im Monat, alle zwei Wochen oder wöchentlich. Hier wird mit der Kegelgruppe eine Vereinbarung über die Nutzung geschlossen

Die Gruppe bekommt gegen Zahlung einer Kaution von 20 € einen Schlüssel zur Kegelbahn ausgehändigt. Sie kann die Kegelbahn zum verabredeten Termin betreten und Kegeln.

Am Ende eines Quartals überweist die Gruppe die Kegelbahngebühren auf das Konto des Kulturkreises.

Nutzungsbedingungen der Gemeinde Cremlingen

  1. Es gilt die Haus- und Benutzungsordnung des DGH. Benutzer haften für alle Schäden, die der Gemeinde Cremlingen an der überlassenen Dorfgemeinschaftsanlage, den Geräten und Zugangswegen durch die Nutzung entstehen, auch wenn diese durch Dritte verursacht wurden.
  2. Die Verwendung von Einweggeschirr und sonstigem Einwegmaterial (z. B. Plastikteller, -becher, -bestecke, Getränkedosen) bei Veranstaltungen im DGH ist nicht erlaubt. 
  3. Der Benutzer verpflichtet sich, die Gebäude- und Inventarreinigung sowie die Herrichtung der benutzten Räume bis spätestens 15 Stunden nach der vereinbarten Nutzungszeit durchzuführen. Sollte eine Nachreinigung nach schriftlicher Reklamation mit Frist von einem Tag erforderlich werden, wird eine Gebühr von brutto 30 EUR (inkl. 4,79 EUR USt) erhoben.
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass der am Dorfgemeinschaftshaus vorhandene Abfallbehälter nicht für private Nutzungen vorgehalten wird. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden Abfälle und Wertstoffe (Papier, Getränkeflaschen, Essenreste u.ä.) mitzunehmen und selbst zu entsorgen.
  5. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude strikt verboten.
  6. Bei Verlust des Schlüssels muss der entstandene nachgewiesen Schaden ersetzt werden.
  7. Die Kegelbahn muss unbeaufsichtigt während der Mietdauer verschlossen sein.

Gemeinde Cremlingen